Vater Staat fördert das Bausparen sehr effektiv
Die staatliche Förderung des Bausparens ist sehr wirkungsvoll. Damit leistet der Staat einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation und zur Bekämpfung des Wohnungsmangels. Denn jeder vom Staat in die Bausparförderung investierter Euro führt zu einer vielfach höheren Auszahlung zur Wohnungsfinanzierung durch die Bausparkassen. Hinzu kommt, dass Bausparer, die in die eigene Wohnung umziehen, in vielen Fällen Mietwohnungen frei machen.
Deshalb begünstigt der Staat das Bausparen als einzige Sparform durch Steuererleichterungen im Rahmen der Sonderausgaben. Der Abzug von Bausparbeiträgen als Sonderausgaben kann auch bei Ihnen zu einer spürbaren Steuerermäßigung bei der Lohn- und Einkommensteuer führen.
Höhe der abziehbaren Bausparbeiträge
Zusätzlich zu den ohnehin schon abziehbaren Beiträgen an Versicherungsgesellschaften oder Mutualitätsvereinen können Sie pro Jahr vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen:
| Alleinstehende | 672 Euro | Familie mit 2 Kindern | 2.688 Euro | |
| Ehepaare ohne Kinder | 1.344 Euro | Familie mit 3 Kindern | 3.360 Euro | |
| Familie mit 1 Kind | 2.016 Euro | Familie mit 4 Kindern | 4.032 Euro |
Für jedes weitere Kind bis zum 18. Lebensjahr können Sie zusätzlich 672 Euro anrechnen.
Wird eine Ehe im laufenden Kalenderjahr (= Steuerjahr) geschlossen, oder wird ein Kind im laufenden Kalenderjahr geboren, so wird der entsprechende Erhöhungsbeitrag für den Ehepartner oder das Kind in voller Höhe anerkannt, auch wenn die Ehe erst am Ende des Jahres geschlossen oder das Kind erst am Ende des Jahres geboren wird.

