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Der Bausparvertrag: Das Tor zum Eigenheim
Die staatliche Förderung des Bausparens ist sehr wirkungsvoll. Damit leistet der Staat einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Wohnsituation und zur Bekämpfung des Wohnungsmangels. Denn jeder, vom Staat in die Bausparförderung investierte Euro führt zu einer vielfach höheren Auszahlung der Wohnungsfinanzierung durch die Bausparkassen. Hinzu kommt, dass Bausparer, die in die eigene Wohnung umziehen, in vielen Fällen Mietwohnungen frei machen.

Deshalb begünstigt der Staat das Bausparen als einzige Sparform durch Steuererleichterungen im Rahmen der Sonderausgaben. Der Abzug von Bausparbeiträgen als Sonderausgaben kann auch bei Ihnen zu einer spürbaren Steuerermäßigung bei der Lohn- und Einkommensteuer führen.

Verwendungsmöglichkeiten
Nach Zuteilung des Bausparvertrages muss das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen wohnwirtschaftlich verwendet werden:

– Bau und Kauf einer Wohnung oder eines Hauses,
– Umbau oder Renovierung einer Wohnung oder eines Hauses,
– Kauf eines Grundstücks zum Bau eines Hauses,
– Rückzahlung einer bestehenden Finanzierung im Zusammenhang mit einer Wohnung oder einem Haus.

Die Wohnung, beziehungsweise das Haus, muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Nach Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 10 Jahren kann über das Bausparguthaben frei verfügt werden.
Ab 1. Januar 2017 ist es allerdings so, dass wenn Sie das Bausparguthaben nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden, dürfen Sie keine Sparbeiträge mehr von der Steuer absetzen.

Die absetzbaren Beiträge ab 1.1.2017:

Bis einschließlich 40 Jahre Ab 40 Jahre 
Alleinstehend1.344 EuroAlleinstehend672 Euro
Alleinstehend mit 1 Kind2.688 EuroAlleinstehend mit 1 Kind1.344 Euro
Ehepaar2.688 EuroEhepaar1.344 Euro
Ehepaar mit 1 Kind4.032 EuroEhepaar mit 1 Kind2.016 Euro
Ehepaar mit 2 Kindern
5.376 EuroEhepaar mit 2 Kindern
2.688 Euro
Ehepaar mit 3 Kindern6.720 EuroEhepaar mit 3 Kindern3.360 Euro
Ehepaar mit 4 Kindern8.064 EuroEhepaar mit 4 Kindern4.032 Euro